Regulatorisches Update: FCA-Leitlinien zur Anti-Greenwashing-Regel der SDR

Mini-Podcast 23. Mai 2024

Abschrift:

Die Anti-Greenwashing-Vorschrift der FCA tritt am Ende dieses Monats, im Mai 2024, in Kraft. Der begleitende Leitfaden wurde erst Ende letzten Monats veröffentlicht, so dass die Unternehmen nur wenig Zeit hatten, ihre Nachhaltigkeitsaussagen entsprechend anzupassen.

Die Vorschrift gilt für alle von der FCA zugelassenen Unternehmen - mit anderen Worten: für fast alle Finanzinstitute im Vereinigten Königreich - und bezieht sich auf Nachhaltigkeitsaussagen, die sie über ihre Produkte und Dienstleistungen machen.

Im Einklang mit der Verbraucherschutzpflicht der FCA und ihrem Grundsatz "fair, klar und nicht irreführend" werden die Unternehmen in dem Leitfaden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ihre Behauptungen korrekt und belegbar sind, dass sie klar und verständlich dargestellt werden, dass sie vollständig sind, ohne wichtige Informationen auszulassen, und dass sie nach Möglichkeit den gesamten "Lebenszyklus" eines Produkts berücksichtigen, und schließlich, dass alle vorgenommenen Vergleiche fair und aussagekräftig sind.

Die FCA hat angedeutet, dass sie davon ausgeht, dass ihre Leitlinien nur minimale Auswirkungen haben werden, da Unternehmen, die bereits umweltbezogene Angaben machen, einen hohen Standard an Klarheit und Robustheit einhalten sollten. Dennoch wird ein Großteil der Branche nach zusätzlichen Daten suchen, um sicherzustellen, dass ihre Angaben mit dem Geist der Leitlinien übereinstimmen.

Die Anti-Greenwashing-Vorschrift ist das erste Puzzleteil der umfassenderen Sustainability Disclosure Regulation der FCA. Als Nächstes steht ab Juli die Einführung spezifischer nachhaltigkeitsbezogener Labels an, die Finanzprodukte verwenden dürfen, und im Dezember treten dann die Namens- und Marketingregeln der SDR in Kraft.

Wir werden die Vorschriften weiterhin genau befolgen.

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